Wichtige Sicherheitstipps:
In dieser Rubrik finden Sie nicht nur wichtige Notrufnummern, sondern auch hilfreiche Sicherheitstipps – von Hinweisen zum baulichen Brandschutz über Informationen zu Rauchwarnmeldern bis zu Wissenswertem über Wespen und Bienen – sowie wichtige Informationen rund um das Thema Brandschutzaufklärung.
Europaweit gilt für Feuerwehr und Rettungsdienst die Notrufnummer 112.
Die Leitstelle nimmt Ihren Notruf entgegen und disponiert sofort das erforderliche Einsatzmittel.
Der Notruf ist kostenfrei!
Nutzen Sie den Notruf für Brände, Unfälle und medizinische Notfälle!
Was sind nun die wichtigsten Informationen für den Menschen am anderen Ende der Leitung?
Wo ist es passiert?
Hier ist nicht nur die möglichst genaue Straßenbezeichnung samt Hausnummer (wenn zutreffend) hilfreich, sondern auch der Ort, in dem der Notfall passiert ist. Häufig werden durch die Leitstellen große Gebiete bearbeitet, in dem es dann mehr als eine „Hauptstraße“ oder „Bahnhofsstraße“ gibt. Die Nennung des Ortes vermeidet, dass in mehreren Gemeinden Rettungskräfte alarmiert werden.
Was ist passiert?
Abhängig davon, ob es sich um einen Unfall, ein Feuer oder eine sonstige technische Hilfeleistung handelt, werden unterschiedliche Fahrzeuge der Feuerwehr und des Rettungsdienstes alarmiert.
Wie viele Verletzte/betroffene Personen sind es?
Vom einzelnen Fußgänger bis zum vollbesetzten Schulbus – abhängig von der Anzahl der gefährdeten Menschen werden unterschiedlich viele Rettungsmittel benötigt. Wenn die Leitstelle dies bereits beim Notruf erfährt, kann sie zielgerecht alarmieren.
Wer ruft an?
Gerade, wenn eine Einsatzstelle beispielsweise beim außer Kontrolle geratenen Lagerfeuer im Wald schwer von außen zu finden ist, ist es für die Einsatzkräfte hilfreich, wenn die Leitstelle den Anrufer nochmals kontaktieren kann.
Warten auf Rückfragen
Aufregung und Anspannung sind normal – schließlich wählt man nicht jeden Tag den Notruf! Falls man nun in der Hektik eine wichtige Angabe vergessen hat, werden die Disponenten der Leitstelle dies abfragen. Daher sollte man nie als Erster auflegen, sondern warten, bis die Leitstelle erklärt, dass sie alle Informationen hat.
Hinweis zum Ärztlichen Breitschaftsdienst
Handelt es sich um eine Erkrankung, mit der Sie normalerweise einen niedergelassenen Arzt in der Praxis aufsuchen würden, aber die Behandlung aus medizinischen Gründen nicht bis zum nächsten Tag warten kann, ist der ärztliche Bereitschaftsdienst oder eine Anlaufpraxis zuständig.
Sie erreichen den Ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der kostenfreien Nummer 116 117
Der Bereitschaftsdienst ist nicht zu verwechseln mit dem Rettungsdienst. Bei Notfällen wie Herzinfarkt, Schlaganfall und schweren Unfällen alarmieren Sie den Rettungsdienst unter der Notrufnummer 112.
Bei akuten Problemen mit den Zähnen kontaktieren Sie bitte den zahnärztlichen Bereitschaftsdienst in Ihrer Region.
Für die über 300 Feuerwehren und Rettungsdienste in den Kreisen Rendsburg-Eckernförde und Plön sowie der Landeshauptstadt Kiel (Integrierte Regional Leitstelle Mitte) wurde das Alarmierungssystem von dem alten analogen System auf ein neues digitales System umgestellt. Durch die neue Technik ist es nun möglich, schon vor der Anfahrt zum Feuerwehrhaus das Einsatzstichwort und auch nähere Angaben zum Einsatz vom Display der digitalen Meldeempfänger abzulesen.
Ausserdem ist das System durch eine Verschlüsselung abhörsicher, somit sind die Daten von Patienten und Betroffenen auch angemessen geschützt. Durch das in diesem Zusammenhang neu in Betrieb genommene Alarmierungsnetz ist es nun auch möglich, im gesamten Bereich der Leitstelle Mitte und nicht nur im eigenen Kreisgebiet Alarme zu empfangen.
Weitere Informationen zu
Alarmierungen, Warn-Apps und warum die Sirene jeden Samstag um 12 Uhr ausgelöst wird, finden Sie hier…
Immer wieder erreichen uns Anfragen und Beschwerden zur Verwendung des Sondersignals…
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) – § 38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht
(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.
Es ordnet an: „Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen“.
(2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.
(3) Gelbes Blinklicht warnt vor Gefahren. Es kann ortsfest oder von Fahrzeugen aus verwendet werden. Die Verwendung von Fahrzeugen aus ist nur zulässig, um vor Arbeits- oder Unfallstellen, vor ungewöhnlich langsam fahrenden Fahrzeugen oder vor Fahrzeugen mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung zu warnen.
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) – § 35 Sonderrechte
(1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.
(1a) Absatz 1 gilt entsprechend für ausländische Beamte, die auf Grund völkerrechtlicher Vereinbarungen zur Nacheile oder Observation im Inland berechtigt sind.
(2) Dagegen bedürfen diese Organisationen auch unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 der Erlaubnis,
1. wenn sie mehr als 30 Kraftfahrzeuge im geschlossenen Verband (§ 27) fahren lassen wollen,
2. im Übrigen bei jeder sonstigen übermäßigen Straßenbenutzung mit Ausnahme der nach § 29 Absatz 3 Satz 2.
(3) Die Bundeswehr ist über Absatz 2 hinaus auch zu übermäßiger Straßenbenutzung befugt, soweit Vereinbarungen getroffen sind.
(4) Die Beschränkungen der Sonderrechte durch die Absätze 2 und 3 gelten nicht bei Einsätzen anlässlich von Unglücksfällen, Katastrophen und Störungen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung sowie in den Fällen der Artikel 91 und 87a Absatz 4 des Grundgesetzes sowie im Verteidigungsfall und im Spannungsfall.
(5) Die Truppen der nichtdeutschen Vertragsstaaten des Nordatlantikpaktes sind im Falle dringender militärischer Erfordernisse von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, von den Vorschriften des § 29 allerdings nur, soweit für diese Truppen Sonderregelungen oder Vereinbarungen bestehen.
(5a) Fahrzeuge des Rettungsdienstes sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden.
(6) Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder Reinigung der Straßen und Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen und durch weiß-rot-weiße Warneinrichtungen gekennzeichnet sind, dürfen auf allen Straßen und Straßenteilen und auf jeder Straßenseite in jeder Richtung zu allen Zeiten fahren und halten, soweit ihr Einsatz dies erfordert, zur Reinigung der Gehwege jedoch nur, wenn die zulässige Gesamtmasse bis zu 2,8 t beträgt. Dasselbe gilt auch für Fahrzeuge zur Reinigung der Gehwege, deren zulässige Gesamtmasse 3,5 t nicht übersteigt und deren Reifeninnendruck nicht mehr als 3 bar beträgt. Dabei ist sicherzustellen, dass keine Beschädigung der Gehwege und der darunter liegenden Versorgungsleitungen erfolgen kann. Personen, die hierbei eingesetzt sind oder Straßen oder in deren Raum befindliche Anlagen zu beaufsichtigen haben, müssen bei ihrer Arbeit außerhalb von Gehwegen und Absperrungen auffällige Warnkleidung tragen.
(7) Messfahrzeuge der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahn (§ 1 des Gesetzes über die Bundesnetzagentur) dürfen auf allen Straßen und Straßenteilen zu allen Zeiten fahren und halten, soweit ihr hoheitlicher Einsatz dies erfordert.
(7a) Fahrzeuge von Unternehmen, die Universaldienstleistungen nach § 11 des Postgesetzes in Verbindung mit § 1 Nummer 1 der Post-Universaldienstleistungsverordnung erbringen oder Fahrzeuge von Unternehmen, die in deren Auftrag diese Universaldienstleistungen erbringen (Subunternehmer), dürfen abweichend von Anlage 2 Nummer 21 (Zeichen 242.1) Fußgängerzonen auch außerhalb der durch Zusatzzeichen angeordneten Zeiten für Anlieger- und Anlieferverkehr benutzen, soweit dies zur zeitgerechten Leerung von Briefkästen oder zur Abholung von Briefen in stationären Einrichtungen erforderlich ist. Ferner dürfen die in Satz 1 genannten Fahrzeuge abweichend von § 12 Absatz 4 Satz 1 und Anlage 2 Nummer 62 (Zeichen 283), Nummer 63 (Zeichen 286) und Nummer 64 (Zeichen 290.1) in einem Bereich von 10 m vor oder hinter einem Briefkasten auf der Fahrbahn auch in zweiter Reihe kurzfristig parken, soweit dies mangels geeigneter anderweitiger Parkmöglichkeiten in diesem Bereich zum Zwecke der Leerung von Briefkästen erforderlich ist. Die Sätze 1 und 2 gelten nur, soweit ein Nachweis zum Erbringen der Universaldienstleistung oder zusätzlich ein Nachweis über die Beauftragung als Subunternehmer im Fahrzeug jederzeit gut sichtbar ausgelegt oder angebracht ist. § 2 Absatz 3 in Verbindung mit Anhang 3 Nummer 7 der Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung vom 10. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2218), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 5. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2793) geändert worden ist, ist für die in Satz 1 genannten Fahrzeuge nicht anzuwenden.
(8) Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.
(9) Wer ohne Beifahrer ein Einsatzfahrzeug der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) führt und zur Nutzung des BOS-Funks berechtigt ist, darf unbeschadet der Absätze 1 und 5a abweichend von § 23 Absatz 1a ein Funkgerät oder das Handteil eines Funkgerätes aufnehmen und halten.
In der Advents- und Weihnachtszeit steigt das Brandrisiko stark an.
Das erhöhte Einsatzaufkommen der Feuerwehr reicht dabei vom angebrannten Essen über brennende Adventskränze bis hin zum ausgedehnten Wohnungsbrand durch entzündete Weihnachtsbäume oder Weihnachtsgestecke.
Viele dieser Brände sind durch sachgerechten Umgang und vorbeugende Maßnahmen vermeidbar.
Gefahrenquelle Kerzen
Vergessene oder ohne Aufsicht brennende Kerzen auf Adventskränzen oder Weihnachtsbäumen bieten ein enormes Brandpotential
Kerzen brennen zu weit ab
Räucherkerzen werden noch glimmend im Mülleimer entsorgt
Maßnahmen, um Gefahrenquellen zu vermeiden bzw. Gefahrenpotential zu verringern
Kerzen niemals unbeaufsichtigt brennen lassen
Kerzen frühzeitig wechseln, d.h. nur zu einem gewissen Maße brennen lassen
Kerzen müssen standsicher aufgestellt werden. Die Kerzenständer müssen aus nicht brennbaren Material bestehen
Kinder niemals unbeaufsichtigt in der Nähe von brennenden Kerzen spielen lassen
Erhöhte Wachsamkeit beim Auspacken von Geschenken in der Nähe von brennenden Kerzen
Das Entzünden der Kerzen am Baum sollte immer von oben nach unten und von hinten nach vorne erfolgen. Das Löschen der Kerzen erfolgt dann in umgekehrter Reihenfolge
Alternative: Geprüfte elektrische Lichterkette
Räucherkerzen mit Wasser kurz ablöschen, bevor man sie entsorgt
Gefahrenquelle Weihnachtsbaum
Baumständer, die keinen sicheren Stand gewährleisten
Trockene Weihnachtsbäume/ Adventskränze brennen „explosionsartig“
Haustiere wie Hunde oder Katzen könnten den Weihnachtsbaum umwerfen
Maßnahmen, um Gefahrenquellen zu vermeiden bzw. Gefahrenpotential zu verringern
Weihnachtsbaum erst kurz vor dem Fest kaufen, damit er nicht zu trocken ist. Alternative: Es gibt mittlerweile Baumständer mit integriertem Wassertank, dieser verhindert das schnelle Austrocknen des Baumes
Stellen Sie den Weihnachtsbaum nicht in den Fluchtweg und halten Sie Abstand zu brennbaren Materialien (Gardinen etc.)
Der Weihnachtsbaum muss einen sicheren Stand haben
Weihnachtsbaum nicht in der Zugluft zwischen Tür und Fenster aufstellen (Gefahr des Umkippens)
Adventskranz auf eine nicht brennbare Unterlage stellen
Eventuell den trockenen Adventskranz gegen einen frischen austauschen
Falls Hunde/Katzen in der Wohnung leben, den Weihnachtsbaum zusätzlich gegen Umkippen sichern
Gefahrenquelle Lichterkette
Verwendung von elektrischen Lichterketten, die keine Prüfzeichen besitzen oder unsachgemäß angewendet werden (Lichterkette ohne Zulassung für Außenbereich werden im Freien verwendet)
Brandgeschehen aufgrund eines Kurzschlusses
Maßnahmen, um Gefahrenquellen zu vermeiden bzw. Gefahrenpotential zu verringern
Elektrische Lichterketten bestimmungsgemäß betreiben
Nur Lichterkette mit VDE-Prüfzeichen/GS-Zeichen verwenden
Schadhafte Lichterketten austauschen bzw. schadhafte Glühbirnen ersetzen
Für Familien bieten sich LED-Lichterketten oder Lichterketten mit Transformatoren an. Diese arbeiten mit einer geringeren Spannung, erzeugen weniger Hitze und die Gefahr eines Stromschlags ist sehr viel geringer
Vorhalten von Löschmittel und Rauchwarnmelder
In der Nähe des Baumes einen Eimer Wasser oder einen Feuerlöscher griffbereit haben
Zu empfehlen ist in diesem Zusammenhang das Feuerlöschspray. Dieses ist schnell einsatzbereit und für Kleinbrände gut geeignet.
Räume mit Rauchwarnmeldern überwachen.
Nur geprüfte Rauchwarnmelder einsetzen (CE-Zeichen und Prüfnummer + DIN EN 14604)
Was ist in einem Brandfall zu tun?
Ruhe bewahren und überlegt handeln
Feuerwehr über den Notruf 112 alarmieren
Entstehungsbrände nur dann bekämpfen, wenn Sie sich dabei nicht selbst in Gefahr begeben
Türen schließen (nicht abschließen), um das Ausbreiten von Brandrauch zu vermeiden
Hilfsbedürftige und sich selbst in Sicherheit bringen
Mitbewohner warnen
Das Eintreffen der Feuerwehr abwarten
Die Freiwillige Feuerwehr Stadt Preetz wünscht eine schöne Advents- und Weihnachtszeit!
An heißen Sommertagen zieht es immer mehr Menschen an heimische Badeseen und auch das Meer bleibt ein beliebtes Ausflugs- und Urlaubsziel. So verlockend die Abkühlung auch sein mag, gibt es dennoch einige Sicherheitsaspekte beim Baden in offenen Gewässern zu beachten. Das Einhalten von Baderegeln rettet Leben. LESEN SIE HIER WEITER.
Wir organisieren nach belastenden Ereignissen so schnell wie möglich angemessene psychosoziale Unterstützung für die Betroffenen und stehen diesbezüglich mit professionellen Einrichtungen in Kontakt. Belastende Ereignisse können z.B. Unfälle, Gewalttaten oder Katastrophen sein.
Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland PSNV-Maßnahmen für Überlebende, Angehörige, Hinterbliebene, Zeugen im Kreis Plön
PSNV-Ansprechpartner auf Kreisebene:
Ev.-Luth. Kirchenkreis Plön-Segeberg
Frau Pastorin Fanny Dethloff
Telefon: 04342 – 80 14 24
E-Mail: f.dethloff@kirche-ps.de
Jeden Monat verunglücken rund 40 Menschen tödlich durch Brände in den eigenen vier Wänden. Die Mehrheit stirbt an einer Rauchvergiftung. Zwei Drittel aller Brandopfer werden nachts im Schlaf überrascht.
Die jährlichen Folgen in Deutschland: rund 500 Brandtote, 5000 Brandverletzte mit Langzeitschäden und über eine Milliarde Euro Brandschäden im Privatbereich. In den meisten Bundesländern ist daher die Installation von Rauchwarnmeldern bereits gesetzlich vorgeschrieben.
Ursache für die etwa 200.000 Brände im Jahr ist aber im Gegensatz zur landläufigen Meinung nicht nur Fahrlässigkeit. Oft lösen technische Defekte Brände aus, die ohne vorbeugende Maßnahmen wie Rauchwarnmelder zur Katastrophe führen. Vor allem nachts werden Brände in Privathaushalten zur tödlichen Gefahr, denn im Schlaf riecht der Mensch nicht. Die größere Gefahr bei einem Brand ist nicht das Feuer, sondern der Rauch. Bereits wenige Atemzüge hochgiftigen Brandrauchs können tödlich sein; die Opfer werden im Schlaf bewusstlos und ersticken dann.
Der laute Alarm des Rauchwarnmelders warnt Sie auch im Schlaf rechtzeitig vor der Brandgefahr und gibt Ihnen den nötige Zeit, sich und Ihre Familie in Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr zu alarmieren.
Aktuelle Fahrzeugtechnik bietet mehr Sicherheit, erschwert aber teilweise die schnelle Rettung der Insassen. Wo an der Karosserie Spreizer und Schere anzusetzen sind, welche besonderen Vorsichtsmaßnahmen nötig sind, um Airbags nicht nachträglich auszulösen, wird Feuerwehrleuten zwar bereits in der Grundausbildung vermittelt und danach kontinuierlich fortgebildet, doch schreitet die Automobiltechnik rasant voran.
Eine ganze Reihe von Fahrzeugherstellern bieten bereits Rettungskarten zum Ausdrucken an. Die Rettungskarten können über die Hersteller-Homepage abgerufen werden. Für Inhalt und Darstellung sind die Hersteller selbst verantwortlich.
Wir zeigen hier, wie Sie zur Rettungskarte für Ihr Fahrzeug kommen.
Auf der Homepage des ADAC finden Sie eine Übersicht der Rettungsdatenblätter verschiedenster Autohersteller:
- Download Ihrer modellbezogenen Rettungskarte
- Drucken Sie die Rettungskarte Ihres Fahrzeuges in Farbe aus
- Befestigen Sie die Rettungskarte hinter der Fahrer-Sonnenblende.
- Falten Sie sie vorher mit der bedruckten Seite nach innen, um einem Ausbleichen entgegenzuwirken.
Viele Menschen werden auch dieses Jahr das neue Jahr mit Böllern und Feuerwerk begrüßen. Durch unsachgemäßes Handeln und falsche Gefahreneinschätzung ereignen sich jedes Jahr zahlreiche Unfälle und Brände.
Ein Großteil der Rettungsdiensteinsätze lässt sich auf den unsachgemäßen Umgang mit Feuerwerkskörpern zurückführen.
Damit Sie alle einen guten Start ins neue Jahr haben, beachten Sie bitte folgende Hinweise:
- Lesen Sie unbedingt die Gebrauchshinweise der Hersteller. Mit wenigen Ausnahmen ist eine Verwendung von Feuerwerk in geschlossenen Räumen verboten.
- Feuerwerkskörper und Raketen sind „Sprengstoff.“ Lassen Sie Jugendliche unter 18 Jahren nicht damit hantieren.
- Weisen Sie Ihre Kinder auf die Gefahren beim Umgang mit Feuerwerkskörpern hin. Achten Sie auf die Einhaltung der Altersvorschriften. Lassen Sie Kinder und Jugendliche nur für sie zugelassene Artikel abbrennen! Beaufsichtigen Sie die Kinder und Jugendlichen dabei und leiten Sie sie an!
- Benutzen Sie nur Feuerwerkskörper mit einer Zulassungsnummer der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) der Klasse P 1 und P 2.
- Stellen Sie auf keinen Fall Feuerwerkskörper selbst her. Hierbei kann es zu schwersten Verletzungen kommen!
- Zünden Sie Feuerwerkskörper nur dort, wo dies auch erlaubt ist. Das Abbrennen der Böller in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern ist untersagt. Beachten Sie örtliche Regelungen!
- Tragen Sie Feuerwerk niemals am Körper, etwa in Jacken- oder Hosentaschen.
- Nehmen Sie nach dem Anzünden einen ausreichenden Sicherheitsabstand ein. Werfen Sie Feuerwerkskörper und Raketen nicht blindlings weg und zielen Sie niemals auf Menschen.
- Wenn Feuerwerkskörper nicht zünden oder versagen, nicht nachkontrollieren oder nachzünden, sondern mit Wasser übergießen, um ein unkontrolliertes Zünden zu verhindern.
- Schützen Sie Ihre Wohnung in der Silvesternacht vor Brandgefahren. Entfernen Sie Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen. Halten Sie Fenster und Türen geschlossen.
- Pyrotechnische Gegenstände nicht in Türen und Fenstern oder auf Dächer werfen.
- Starten Sie Raketen nur senkrecht aus standsicheren Flaschen, z.B. aus Getränkekisten oder aus eingegrabenen Rohren.
- Achten Sie auf Ihre Tiere. Sie reagieren oft unberechenbar bei lauten Knallgeräuschen
Sollte trotz aller Vorsichtsmaßnahmen doch etwas passiert sein:
- Ruhe bewahren und überlegt handeln.
- Wählen Sie bei einem Brand oder Unfall sofort den Notruf 112
- nur eine schnelle Meldung bietet Gewähr für effektive Hilfe
- unternehmen Sie nur eigene Löschversuche, wenn Sie sich selbst nicht in Gefahr bringen
- bei Brandverletzungen sofort mit Wasser kühlen, notfalls sofort einen Arzt verständigen oder aufsuchen
- den Gefahrenbereich verlassen
- Fenster und Türen schließen
- die Nachbarn warnen
- die Feuerwehr einweisen
- wenn das Treppenhaus verraucht ist, bleiben Sie in der Wohnung und machen Sie sich für die Feuerwehr bemerkbar
Überraschend auftretende Unwetter wie Eisregen oder Wärmegewitter treten oft so plötzlich auf, dass eine Vorbereitung gegen ihre Auswirkungen kaum möglich ist.
Aber bei Starkregen, Sturzfluten, schweren Gewittern, Sturmböen oder auch Wirbelstürmen bleibt durch die Unwetterwarnungen in den Medien vielfach genug Zeit, die Gefahren zu reduzieren und Schäden zu vermeiden oder zu mindern.
Dabei ist es wichtig, dass Sie die Möglichkeit nutzen, die Wetterberichte zu verfolgen und ggf. Unwetterwarnungen zu empfangen.Generell sollten Sie bei Unwettern griffbereit haben:
ein netzunabhängiges UKW-Radio mit ausreichenden Batterien
- netzunabhängige Lichtquellen wie Taschenlampen und Kerzen
Schon bei starken Regenschauern sollten Sie ein paar einfache Regeln beachten:
- Halten Sie Türen und Fenster geschlossen, damit keine Regenböen Wasser in den Wohnbereich drücken können, bedenken Sie evtl. vorhandene Dachluken.
- Achten Sie darauf, dass in Ihrer Wohnung kein Durchzug entstehen kann, der bei plötzlich zuschlagenden Türen oder Fenstern zu Schäden führt.
- Bedenken Sie, dass starker Wind das Regenwasser schräg durch Öffnungen eindringen lassen kann und hierdurch eventuell elektrische Geräte oder Anschlüsse gefährdet werden könnten
- Bei sehr starken Niederschlägen könnte Wasser in die tiefer gelegenen Räume (Keller) eindringen, ggf. sollten Sie elektrische Geräte im Kellerbereich vom Netz nehmen und durch Wasser gefährdete Sachen erhöht lagern. Bei Freisetzung gefährlicher Substanzen, wie z.B. Heizöl, verständigen Sie die Feuerwehr.
- Bei starken Niederschlägen kann die Kanalisation überfordert werden und das Wasser fließt möglicherweise nur langsam ab, so dass Straßen überflutet sein können. Beachten Sie, dass dadurch Schäden in der Straßendecke oder vom Wasserdruck angehobene Kanaldeckel bedeckt sind und somit zu einer Gefahr werden können.
…zum Verhalten bei Gewitter:
Blitzentladungen suchen sich einen hohen Punkt, z.B. hohe Bäume, Masten, Antennen und dergleichen. Halten Sie sich von solchen Objekten fern
Werden Sie im Freien auf einer Wiese o.ä. überrascht, machen Sie sich so klein wie möglich, gehen Sie in die Hocke auf die Zehenspitzen mit möglichst eng aneinander stehenden Füßen oder suchen Sie Schutz in einem Gebäude
Verlassen Sie ihr Kraftfahrzeug nicht und berühren Sie im Inneren keine blanken Metallteile. Das Fahrzeug wirkt wie ein Faradayscher Käfig und leitet elektrische Entladungen ab, so dass Sie im Fahrzeuginnenraum geschützt sind
Halten Sie zu Überlandleitungen einen Mindestabstand von 50 Metern
Durch die elektrische Entladung eines Blitzes kann es im Stromnetz zu Überspannungen kommen. Sofern Ihre Sicherungen keinen ausreichenden Überspannschutz haben, können Sie elektrische Geräte durch Stromleisten mit integriertem oder zwischengeschaltetem Überspannungsschutz gegen Überlastung schützen.
Verlassen Sie sich nicht ausschließlich auf die Blitzschutzanlage Ihres Hauses, da der Blitzschlag über das Stromnetz für Überspannung sorgen kann. Ggf. nehmen Sie empfindliche elektrische Geräte, wie Fernseher oder Computer, vom Netz.
Ein Blitzeinschlag in das Mauerwerk eines Gebäudes kann dieses erheblich beschädigen.
Feuchtigkeit in einer Mauer wird durch den Blitzschlag eventuell verdampft. Es entsteht extremer Druck, der zu Rissen und Brüchen führen kann, welche die Tragfähigkeit erheblich beeinflussen können.
…zum Verhalten bei Hagel und Sturm:
Hagel und Wirbelstürme sind manchmal eine Folge schwerer Gewitter. Bei ihnen treten zusätzliche Gefahren durch Hagelkörner (gefrorenes Wasser) auf sowie durch Gegenstände und Schmutzteile, die von einem Wirbelsturm aufgewirbelt werden können.
Bei Hagel und Wirbelsturm besteht also die Gefahr von „Geschossen“, bei Wirbelstürmen zusätzlich eine Gefahr durch schnell rotierende Luftmassen mit hoher Sogwirkung.
Die durchschnittliche Fortbewegungsgeschwindigkeit eines Wirbelsturms kann zwischen 40 und 100 Km pro Stunde betragen, die rotierenden Winde erreichen Geschwindigkeiten von mehreren Hundert Km pro Stunde.
Im Schnitt kommt es jährlich zu zehn Wirbelstürmen im Bundesgebiet, meistens jedoch über unbewohntem Gebiet
Darauf sollten Sie achten:
- Schließen Sie zusätzlich zu Türen und Fenstern die Rollläden oder Fensterläden, halten Sie sich von Öffnungen fern, die nicht auf diese Art zusätzlich geschützt werden können, wie z.B. Dachluken
- Suchen Sie bei einem Wirbelsturm möglichst einen tief liegenden Raum, z.B. Keller oder einen innen liegenden Raum Ihres Wohnbereiches auf. Kraftfahrzeuge, Wohnwagen und leichte Gebäude wie Holzbauten bieten möglicherweise keinen ausreichenden Schutz
- Meiden Sie Räume mit großer Deckenspannweite wie Hallen o.ä.
- Bleiben Sie nicht im Freien, suchen Sie, wenn irgend möglich, ein festes Gebäude auf. Werden Sie im Freien überrascht und können kein Gebäude mehr aufsuchen, so suchen sie möglichst eine Mulde oder einen Graben auf, legen Sie sich mit dem Gesicht erdwärts und schützen Sie Kopf und Nacken mit den Händen.
…zum Verhalten nach einem Unwetter:
- Je nach Art des Unwetters sollten Sie danach auf eventuelle Schäden wie Wassereinbruch oder Glasbruch usw.kontrollieren
- Nehmen Sie elektrische Geräte nur in Betrieb, wenn Sie sicher sind, dass diese nicht mit Feuchtigkeit in Berührung gekommen sind
- Wurde jemand verletzt, so leisten Sie erste Hilfe und lösen Sie den Notruf aus
- Ist das Gebäude beschädigt, so verlassen Sie es sicherheitshalber und betreten Sie es erst wieder, wenn es von Fachleuten freigegeben wurde
- Wenn nach einem Sturm das Dach beschädigt wurde und z.B. Dachpfannen lose sind und herabzustürzen drohen, so halten Sie sich bitte aus dem Sturzbereich fern, er beträgt normalerweise ein Drittel der Höhe von Erdgleiche zur Regentraufe.
- Verständigen Sie die Feuerwehr, damit die Gefahr beseitigt werden kann oder eine Absperrung erfolgt
Zusatztipp:
Wenn Sie Haus- oder Nutztiere haben, bedenken Sie bitte, dass die Tiere durch ein Unwetter stark verängstigt werden können.
Versuchen Sie beruhigend auf die Tiere einzuwirken, wenn die Umstände dies zulassen und achten Sie darauf, dass die Tiere den schützenden Bereich nicht verlassen können
Wenn der Frühling Einzug hält, die Abende länger und die Nächte wärmer werden, dann ist die richtige Zeit, um die Grill-Saison zu eröffnen. Lassen Sie jedoch die notwendige Vorsicht walten! Deutschlandweit gibt es jährlich über 4.000 Grillunfälle, von denen rund 400 mit z.T. schwersten Verbrennungen enden. Schützen Sie sich, Ihre Angehörigen und Bekannten vor Unfällen! Zum sicheren Grillen hier einige Hinweise und Tipps der Feuerwehr:
- Der Grill soll im Freien stehen. Jede Überdachung über dem Grill hindert Wärme und Rauch am gefahrlosen Abziehen. In geschlossenen Räumen oder unter Dächern (z. B. auf dem Balkon) verwenden Sie bitte nur elektrische Grillgeräte.
- Grillen Sie in öffentlichen Bereichen nur in ausgewiesenen Grillbereichen, niemals im Wald oder auf Wiesenflächen.
- Stellen Sie den Grill auf eine ebene, ausreichend große Fläche. Halten Sie Abstand von brennbaren Materialien.
- Halten Sie einen Eimer Wasser oder einen Feuerlöscher sowie Handschuhe bereit.
- Am Grill sollten keine Kleidungsstücke mit Kunststofffasern getragen werden. Diese schmelzen bei Annäherung an eine Wärmequelle und verursachen schwere Verletzungen.
- Der Grill darf nicht zweckentfremdet werden (z. B. zum Heizen).
- Kleinkinder gehören nicht an den Grill! Ein Sicherheitsabstand muss unbedingt eingehalten werden.
- Die Menge der Grillkohle muss der Größe des Grills entsprechen. Achten Sie darauf, dass keine Kohlenstücke herausfallen können.
- Das Anzünden der Kohle darf nur mit zugelassenen Grillanzündern erfolgen. Geeignete Mittel finden Sie im Fachhandel. Verwenden Sie auf keinen Fall Spiritus oder ähnliche brennbare Flüssigkeiten während des Grillens!
- Benutzen Sie zum Wenden des Grillgutes geeignete Gabeln oder Zangen. Denken Sie auch an eine Ablage für Ihr Grillbesteck.
- Verbrennen Sie keinen Müll oder Essensreste im Grill. Lassen Sie die Kohlen unter Aufsicht kalt werden. Entsorgen Sie erst völlig erkaltete Kohlen.
- Einweggrill mit Wasser löschen und abkühlen – auch den Boden unter dem Grill.
Bei Unfällen rufen Sie sofort die Feuerwehr über den Notruf 112 und leisten Sie Erste Hilfe.
- Verletzte aus dem Gefahrenbereich entfernen
- Feuerwehr, Rettungsdienst und Notarzt alarmieren (Notruf: 112)
- Schwelende Kleidung mit Wasser löschen
- Kleidung entfernen, jedoch auf der Haut anklebende Kleidungsstücke belassen
- Sofortiges und anhaltendes Kühlen mit Wasser (12° – 18°C) bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes
Wespen, Bienen und ähnliche Insekten stellen keine Gefahr dar. Sie können stechen. Dies ist zwar schmerzhaft, jedoch in der Regel nicht besonders gefährlich oder gar tödlich. Lediglich für Menschen mit Insektengiftallergie (2- 3% der Bevölkerung) können Stiche schwerwiegende Folgen haben.
Sie üben eine wichtige Bestandsregelung bei Ernte- und Forstschädlingen aus und bestäuben zahlreiche Wild- und Kulturpflanzen. Wespen stehen unter Artenschutz. Das heißt, ohne einen triftigen Grund dürfen Nester nicht entfernt werden. Bei der Umsiedlung oder gar Beseitigung eines Nestes ist ein Antrag auf Befreiung von den artenschutzrechtlichen Verboten erforderlich.
Die Feuerwehr rückt zu z.B. Wespennestern nur dann aus, wenn eine konkrete Gefahr vorliegt. Eine Gefahr ist dann gegeben, wenn die Nutzer einer Einrichtung in ihrer Mobilität stark eingeschränkt sind und sich dadurch vor dem Insektenbefall nicht ausreichend schützen können. Dies ist z.B. in Krankenhäusern, Kindergärten und Altenheimen gegeben.
Wespen leben nur wenige Monate, daher kann man die Nester im Herbst problemlos entfernen und umsiedeln. Sie sind zu dieser Jahreszeit verlassen und stellen keine Gefahr mehr dar. Beratung und Hilfe erhalten Sie beim Preetzer Umweltamt und den Umweltverbänden.
Eine Datenbank mit Ansprechpartnern und Beratern aus ganz Deutschland, Österreich und der Schweiz sowie Informationen und Hilfe beim Schutz von und gegen Hummeln, Wespen und Hornissen gibt es unter www.hymenoptera.de.